PRESSEMITTEILUNG 13.03.2024

Filmfestivals zukünftig mitentscheidend bei der deutschen Filmförderung
AG Filmfestival mit Sitz im FFA-Verwaltungsrat – Formelle Verbandsgründung im Sommer

Wenige Tage vor der Eröffnung der Berlinale 2024 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die GRÜNEN) den sogenannten Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetz (FFG) vorgestellt. Filmfestivals werden dabei teilweise berücksichtigt, wesentliche Eingaben bleiben weiter offen.

In einer Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf freut sich die AG Filmfestival, der Zusammenschluss von über 120 deutschen Festivals, dass die BKM die wachsende Relevanz der Filmfestivals in der Präsentations- und Auswertungs­öko­nomie für Kinofilme berücksichtigt und für diesen Verband einen Sitz im Verwal­tungsrat der Film­förderungsanstalt (FFA) schaffen will. Damit kann der AG Filmfestival über alle grundsätzlichen Fragen mitbeschließen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, unter anderen über den Haushalt der FFA. Der Verwaltungsrat entscheidet auch über die Zusammensetzung verschiedener Kommissionen, die u.a. die Förderrichtlinien der FFA gestalten.

Dies ist ein erster deutlich sichtbarer Erfolg der filmpolitischen Arbeit der noch jungen, erst 2019 gegründeten AG Filmfestival. Bis zum Sommer dieses Jahres soll deswegen diesem Netzwerkzusammenschluss die formelle Verbandsgründung beschleunigt folgen, um damit auch die juristischen Voraussetzungen als institutionelle Basis der weiteren Interessensvertretung für die deutschen Filmfestivals zu schaffen, wie nun die AG Filmfestival mitgeteilt hat.

Defizite bei der Ausbalancierung Pro­duktion- und Präsentations­förderung

Die AG Filmfestival begrüßt die umfassenden Anstrengungen der BKM, die aktuelle Situation für die Produktion und Distribution von Kinofilmen in Deut­sch­land im FFG abzubilden und dadurch zu verbessern. Die weitergehende Berück­sichti­­gung der Filmvermittlung ist für die AG ein wichtiger Aspekt für eine Kulturför­der­ung, die neben der schon bisher etablierten Unterstützung struktureller Maß­nahmen, wie z.B. für die Stärkung privatwirtschaftlicher Kinos, auch gesellschafts­relevante und werteo­rientierte Inhalte für die Gesellschaft wahrnehmbar macht. Die wach­sen­de Anzahl der Film­festivals sei entsprechend ein Garant für die Verbreitung und Zugänglichkeit der Film­kultur.

Diese stärkere Sichtbarkeit kulturell bedeutender Filmarbeiten, insbesondere auch der geförderten deutschen Produktionen, war eines der übergeordneten Ziele der BKM bei der vor einem Jahr angekündigten Filmförderreform. Dies ruft die AG Filmfestival in ihrer Reaktion auf den FFG-Referentenentwurf in Erinnerung und merkt deswegen kritisch an, dass das generelle Verhältnis zwischen Pro­duktion- und Präsentations­förderung dafür noch unzureichend ausbalanciert ist. Ein Gesamt­bild und somit endgültige Bewertung lässt sich allerdings erst abgeben, wenn auch die Maßnahmen zur selektiven kulturellen Film­förderung durch die BKM vorliegen, die auch die Förderung der Filmfestivals einschließt.

Stärkung Präsentationsförderung durch Beteiligung der Festivals am FFG noch ausstehend

Die AG Filmfestival erinnert dabei nochmals an ihre konkrete Eingabe im Juli 2023 und plädiert erneut dringlich für die Aufnahme der Filmfestivals in das FFG, konkret in das automatische Abgabe- und Aus­schüttungssystem sowie die Antragsmöglichkeiten zur Förderung. Die maßgeblichen Publi­kums­­­zahlen, die bundesweit auf Festivals ver­zeichnet werden, sollten ebenfalls Eingang in das reguläre Abgabe-, sprich Ökosystem der FFA, finden. Der Anteil der Gesamtpublikumszahlen, insbesondere in den kulturellen Sparten, wird sich nach Einschätzung des Festivalverbandes weiter Richtung Filmfestivals verschieben.
Bei aller Freude über den FFA-Verwaltungsratssitz.

Die Pressemitteilung als Pdf zum Download:
https://ag-filmfestival.de/wp-content/uploads/2024/03/PM_AGFilmfestival_Referentenentwurf_240313.pdf

Ansprechpartner in der Steuerungsgruppe der AG Filmfestival für diese Pressemitteilung:
Daniel Sponsel, 0177 260 69 65
Dieter Krauß, 0172 7436962
steuerungsgruppe@ag-filmfestival.de

 

 

Pressemitteilung 12.12.2023

Filmfestivals erinnern Ampel-Regierung an den Koalitionsvertrag

Ignoriert die BKM die Filmfestivals bei der geplanten Reform der Filmförderung und das Auswärtige Amt die Bedeutung der Festivals für die internationale Kulturverständigung?

„Kinos und Festivals fördern wir verlässlich und bewahren unser nationales Filmerbe.“ So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die AG Filmfestival als Vertretung von über 120 deutschen Filmfestivals unterschiedlichster Größen, von den Metropolen bis in die ländlichen Räume, mahnt nun die Einlösung dieser Verpflichtung in einem Schreiben an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Claudia Roth, an. In einem weiteren Schreiben an die Außenministerin Annalena Baerbock verweist die AG Filmfestival nicht nur auf das Versprechens im Koalitionsvertrag, sondern zeigt sich vor allem über die komplette Streichung eines Fördertopfes irritiert, mit dem bisher der gezielte internationale interkulturelle Austausch ermöglicht wurde.

Filmfestivals als Räume filmkultureller Grundversorgung und interkultureller Begegnungen.
Das aktuelle Filmstatistische Jahrbuch der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) stellt fest, dass der Filmfestivalsektor heute maßgeblich zur filmkulturellen Vielfalt in städtischen und auch zu einer Kino-Grundversorgung in ländlichen Räumen beiträgt und ergänzt: „Der seitens der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle für die EU ausgewiesene sinkende Marktanteil europäischer Koproduktionen bekräftigt den Bedeutungszuwachs des
Filmfestivalsektors als eigenständige Auswertungsform.“

Für die AG Filmfestival ist dies eine weitere Bestätigung seiner Positionen, wonach Filmfestivals einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung leisten, den Diskurs fördern und somit den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie stärken, und auch für eine gesteigerte Attraktivität des Kinos sorgen. Damit tragen die Filmfestivals nach Meinung ihres Verbundes wesentlich zur Lösung der von Claudia Roth zum Auftakt der diesjährigen Berlinale in ihrem Acht-Punkte-Programm beschriebenen Problematik einer nicht ausreichenden Sichtbarkeit und Reichweite der geförderten deutschen Kinofilme bei.

Filmfestivals auch im Solidarsystem des FFG
Die AG Filmfestival hatte zur Novellierung des Filmförderungsgesetz (FFG) ein Konzept zur Einbindung der Festivals ins Solidarsystem sowohl durch Abgaben als durch Ausschüttungen nach qualitativen Regeln vorgelegt. Der AG Filmfestival ist sowohl wegen diesem klaren

Reformziel und als auch der Vorgaben im Koalitionsvertrag unverständlich, dass Filmfestivals in den konkreten Planungen zur Reform der Filmförderung in Deutschland aktuell nicht vorkommen sollen.

Streichung der Förderungen für die Einladung internationaler Filmschaffender.
Während sich die Fördermaßnahmen der BKM vor allem auf den deutschen Film beziehen, verweist die AG Filmfestival darüber hinaus auf weitere wichtigen Ziele der Filmkultur: das Angebot freier Räume für die interkulturelle Begegnung von Kulturschaffenden. 2021 erfolgte die Umleitung von Fördermitteln für diese Aufgabe vom Auswärtigen Amt an das Goethe- Institut. Anlässlich der Mitgliederversammlung der AG Filmfestival im Rahmen des Internationalen Filmfestival Mannheim-Heidelberg Ende November, äußerten sich die Filmfestivals mit großer Besorgnis über die nun komplette Streichung dieser Förderung.

Damit entzieht das Auswärtige Amt den Filmfestivals nach Auffassung ihres Verbundes die Unterstützung bei einer der wesentlichsten Aufgaben, dem internationalen und interkulturellen Austausch. Die Konsequenzen dieser Entscheidung beschreibt die AG Filmfestival als schwerwiegend: „Es wird künftig spürbar weniger Einladungen für internationale Filmschaffende geben, viele von ihnen werden ihre Werke nicht mehr persönlich in Deutschland präsentieren können. Gerade in dem derzeitigen aufgeheizten politischen Klima, in dem der Austausch zwischen Ländern und Kulturen von entscheidender Bedeutung ist, dürfen wir die Arbeit von Filmfestivals nicht einschränken, sondern müssen sie stärken!“

Der Festivalverbund fordert daher in einem Schreiben an die Außenministerin Annalena Baerbock, sich weiterhin deutlich zu den Filmfestivals in Deutschland und deren internationaler Arbeit für Demokratieverständnis und kultureller Bildung mit direkten Fördermaßnahmen zu bekennen und im Schulterschluss mit dem BKM eine umfassende Novellierung der Förderung von Filmfestival zu aktivieren.

Studie und transparente Förderrichtlinien für Filmfestivals
Alle weiteren Aspekte der Novellierung der Festivalförderung sollen sich aus einer bereits im März 2022 durch die BKM zugesagten Studie zur Filmfestivallandschaft ergeben. Die AG Filmfestival fordert erneut die zeitnahe Beauftragung der Studie, die filmkulturelle und filmwirtschaftliche Kompetenzen der Festivals ermitteln soll. Der gerade beschlossene Fördertopf über 5 Millionen Euro für Musikfestivals mit einer vorausgegangenen Studie könnte dabei, so die AG Filmfestival, grundsätzlich als gutes Beispiel dienen.

Die Pressemitteilung als Pdf zum Download:
https://ag-filmfestival.de/wp-content/uploads/2023/12/PM_AGFilmfestival_Filmfestivals-erinnern-die-Ampel_Dezember2023.pdf

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Pressemitteilung 15.08.2023
 
Filmfestivals gehören in das Filmförderungsgesetz
 

Die AG Filmfestival legt anlässlich der Novellierung des Filmförderungsgesetzes

(FFG) ein Konzept vor, das Filmfestivals in der Auswertungskette stärker

berücksichtigt. Filmfestivals sollen erstmals in ihrer erheblichen, auch bundesweiten Bedeutung für den Film vollwertig im FFG verankert werden.

 

Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, im Februar 2023 vorgestellte, ganzheitliche Ansatz zur Erneuerung der Filmförderung in Deutschland soll alle Aspekte der Talentförderung, Entwicklung, Produktion, Distribution und Vermittlung verbinden und die Qualität und Sichtbarkeit des Films deutlich steigern. Zu allen diesen Aspekten leisten Filmfestivals mit großer Kontinuität sowohl in kultureller als auch kreativwirtschaftlicher Dimension ihren maßgeblichen Beitrag. Filmfestivals finden aber bislang keinerlei entsprechenden Widerhall im FFG.

 

Filmfestivals übernehmen durch ihre sorgfältige Kuratierung und flächendeckende Verbreitung von Filmen, sowie mit ihren Talentförderinitiativen, Filmmärkten, Branchenplattformen und diversen Angeboten zur kulturellen Bildung, Filmvermittlung und Zuschauer*innenbindung einen erheblichen Teil der Entstehung, Präsentation und Auswertung. Mit relevanten Reichweiten und ihrer Strahlkraft prägen Filmfestivals das Bild des Films in Deutschland lokal, regional und bundesweit sowie auch weit über die Grenzen hinaus. Filmfestivals sind Arbeitgeber*innen, Ausbilder*innen für Fachkräfte, Wirtschaftsfaktor und verlässliche Stützen der Kultur- und Kreativbranche.

Anlässlich des anstehenden Referentenentwurfs zur Novellierung des FFG legt die AG Filmfestival der BKM ein Konzeptpapier vor, welches Filmfestivals erstmals in vergleichbarer systemischer Weise, mit derselben Anerkennung ihrer bundesweiten Effekte sowie mit ähnlichen Förderinstrumenten wie zum Beispiel bereits die Kinos integriert.

Alle Filmfestivals sollen dabei fortan nicht nur ihre Erlöse durch Einzeltickets, sondern alle Arten der Zutritte im Kino und ebenso an ihren Sonderspielorten erfassen und melden. Diese Zutritte auch durch Festivalpässe, Akkreditierungen, Ehrengäste, für junge Zuschauer*innen und Berichterstattung sollen im Sinne der besonderen Vermittlungs- und Verbreitungsleistungen der Filmfestivals positiv in Betracht gezogen und mittels eines eigenen Referenzpunktesystems auch direkt förderbar werden. Erstmals werden so auch Kurzfilme via Filmfestivals erfassbar und tiefer in entsprechende Förderstrategien des FFG integrierbar. Eine Doppelmeldung durch Kinos und Festivals wird ausgeschlossen.

Filmfestivals würden somit Teil desselben Solidarsystems der FFA (bzw. der von der BKM neu ins Gespräch gebrachten Filmagentur), mit regulären Abgaben und Ausschüttungen. Das neue Konzept erfasst und würdigt – zusätzlich zum filmwirtschaftlichen Beitrag, den Festivals durch ihre hohen Zuschauer*innenzahlen erbringen – besonders ihre strukturstärkende und kulturelle Leistung zum Beispiel in der Kuration, nachhaltigen Publikumsbindung und -bildung und im Filmdiskurs.

 

Darüber hinaus sollen auf der Basis ergänzender qualitativer Kriterien weitere selektive und halbautomatische Fördermaßnahmen die unabhängigen Qualitäten der Festivals auch grundsätzlich sichern. Neben regelmäßigen Projektförderungen plädiert die AG Filmfestival hierbei unter anderem für die Adaption des bewährten Modells des “Kinoprogrammpreises” auf Festivals. Eine durch das BKM bereits geplante bundesweite Filmfestivalstudie und regelmäßige statistische Erhebungen sollen parallel einen Überblick über die kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekte bieten.

 

Die AG Filmfestival fordert, die bisherige Filmfestivalförderung der BKM nicht erst später und gesondert, sondern bereits im Zuge der aktuellen FFG-Novellierung ins neue System zu integrieren, anzupassen und mit den Länderfilmförderungen sowie der ebenfalls reformbedürftigen außenpolitischen Kulturförderung entsprechend zu harmonisieren. Vorwiegende Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand auf Länder- und Regionalebene zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Filmfestivals und zur Erfüllung ihrer kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben, auch unabhängig jeglicher Verwertungslogiken, bleiben mindestens genauso überlebenswichtig. Zusammengenommen wird so die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „verlässliche Förderung“ der Filmfestivals (Seite 123 / Absatz 2) endlich nachhaltig angegangen.

 

Die Pressemitteilung als Pdf zum Download:
https://ag-filmfestival.de/wp-content/uploads/2023/08/AGFF_140823_PM_Filmfestivals-gehoeren-in-das-Filmfoerderungsgesetz.pdf

 

 

Ansprechpartner in der Steuerungsgruppe der AG Filmfestival für diese Pressemitteilung:

Dieter Krauß, 0172 743 69 62
Daniel Sponsel, 0177 260 69 65
Florian Weghorn, 0163 2570527
steuerungsgruppe@ag-filmfestival.de

 

 

Pressemitteilung AG Filmfestival – 18. Juli 2023

Bekenntnis der Politik für Filmfestivals als Teil der Filmwirtschaft gefordert

AG FILMFESTIVAL kritisiert Berlinale-Kürzungen der BKM als falsches Signal!

Für die AG FILMFESTIVAL ist es ein erschreckendes Zeichen, dass die Berlinale aufgrund von finanziellen Engpässen zu deutlichen Programmeinschränkungen gezwungen ist, und fordert erneut die Anerkennung von Filmfestivals als essentieller Teil der Filmwirtschaft in Deutschland durch die Beauftragten für Kultur und Medien, Claudia Roth. Der Filmfestivalverbund befürchtet einen förderpolitischen Abwärtstrend, der Filmfestivals von der Berlinale über die Republik bis in die ländlichen Räume zusätzlich negativ herausfordert. Filmfestivals müssen aufgrund ihrer filmwirtschaftlichen und -kulturellen Schlüsselposition heutzutage sowohl in länder- wie bundespolitischer Absicht gefördert werden, so der Zusammenschluss von 120 Filmfestivals in Deutschland. Zum wiederholten Male weist die AG darauf hin, dass der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ausdrücklich festgeschrieben hat, die Filmfestivals „verlässlich zu fördern“, die BKM aber bisher diesem Versprechen auch im Zuge der Novellierung des Filmfördergesetzes nicht nachkommt.

Die AG FILMFESTIVAL weist erneut darauf hin, dass Filmfestivals in den letzten 20 Jahren zu einem wesentlichen Faktor in der Wahrnehmungsökonomie und somit festem Bestandteil der Verwertungskette von Filmen geworden sind.  Sie sind somit ein Teil der deutschen Filmwirtschaft im Sinne des Filmförderungsgesetztes (FFG). Der Verbund unterstreicht, dass Filmfestivals nachweislich neben ihrer kulturellen Qualität auch in ihrer gesellschaftlichen Funktion eine noch weitaus größere Anerkennung erlangen müssen. Denn sie ermöglichen als erste, oft einzige Institutionen die Sichtbarkeit von wichtiger nationaler und internationaler Filmkultur, die in den gewerblichen Kinos immer weniger vorkommt. Sie arbeiten wirksam und erfolgreich gegen eine Normierung der Angebote durch Mainstream und Blockbuster. Somit tragen sie wesentlich dazu bei, dass Film überhaupt als gesellschaftsrelevantes, wertorientiertes, damit auch Demokratie-stärkendes Kulturangebot wahrgenommen wird. Wie kein anderes Kinoerlebnis ermöglichen sie zudem Diskurs und Beteiligung, unterstützen also neben dem Angebot auch die Nachfrage, gerade bei jüngerem Publikum – auch im Hinblick auf die kulturelle Filmbildung, die Filmfestivals übernehmen.

Demgegenüber ist die aktuelle Situation aller deutschen Filmfestivals, unabhängig von ihrer Größe, dramatisch: Seit Ende der Pandemie sind Kostensteigerungen von im Durchschnitt 30-50% unvermeidlich. Dazu zählen u.a. höheren Mieten von Veranstaltungsorten und Kinos, Steigerungen bei den Energiepreisen sowie beim Mindestlohn. Hinzu kommt ein dramatischer Fachkräftemangel, der tendenziell zusätzliche Belastungen bei Lohn und Honoraren auslöst. Bei bestenfalls unveränderten, sehr oft aber auch gekürzten Finanzierungsmitteln der öffentlichen Hand hat das trotz kontinuierlich steigender Zuschauer*innenzahlen erhebliche qualitätsreduzierende, bis zu existenzbedrohende Konsequenzen für die Filmfestivals. Ein Ausweichen auf Sponsoring, wie es von Teilen der Politik zur Entlastung der öffentlichen Haushalte gefordert wird, kann nach Erfahrungen der AG FILMFESTIVAL, längst keine wirksame Alternative mehr sein. Schon vor der Pandemie haben sich relevante Unternehmen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage aus vielen Sponsoringbereichen zurückgezogen. Betrachtet man gerade Filmfestivals in den ländlichen Räumen, gibt es dort meist nicht einmal ansprechbare Unternehmen.
Die Beauftragte für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat breite Zustimmung zu ihrem Acht-Punkte-Programm erfahren („…zu viele Filme werden von zu wenig Menschen gesehen.“). Damit hat sie vor allem die vielen deutschen Filmproduktionen im Blick, die überwiegend mit Fördermitteln von Bund und Ländern finanziert werden. Filmfestivals, die u.a. auf Basis ihres vielfältigen Angebots für ein breites Publikum deutscher Produktionen und internationalen Arthausfilmen sorgen, bleiben in ihren Überlegungen unberücksichtigt. Vielmehr setzt die BKM nach Meinung der AG FILMFESTIVAL zusätzlich ein fatales Zeichen auch im internationalen Wettbewerb der Filmbranche. Durch ein offensichtlich nicht ausreichenden für eine der größten und bedeutendsten Institutionen wie der Berlinale schwächt sie die deutsche Filmwirtschaft.  Dies lässt darüber hinaus ein generell mangelndes Interesse der Politik für die Auswertungsform der Filmfestivals vermuten.

Die Filmfestivals werden von der Politik alleingelassen und fordern wiederholt eine proaktive und zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte Verantwortlichkeit, wie das längst in anderen Kulturbereichen wie Theater, Oper und Museen der Fall ist. Die von der BKM angestoßene große Novellierung der deutschen Filmförderung sowie die darin angestrebte grundsätzliche Neuordnung sowohl der kulturellen als auch filmwirtschaftlichen Instrumente bietet jetzt die Chance eines effizienten Richtungswechsels hin zu einer transparenten, an den konkreten kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekten ausgerichteten Filmfestivalförderung über die Metropolen bis in die ländlichen Räume. Filmfestivals müssen als Teil der Filmwirtschaft im neuen Filmförderungsgesetz definiert werden. Ohne diesen wesentlichen Baustein wird das neue Gesetz – und damit eine intakte deutsche Filmlandschaft – nachhaltig geschwächt.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung: 
Dieter Krauß, +49 172 7436962, 
Thorsten Schaumann, +49 172 8552403,
steuerungsgruppe@ag-filmfestival.de

 

 

Pressemitteilung AG Filmfestival – 31. Mai 2023

Filmförderung in Deutschland ohne Filmfestivals?

Die AG Filmfestival begrüßt den Willen der BKM zu einer großen Reform der Filmförderung in Deutschland, vermisst aber die Einbeziehung der Filmfestivals, obwohl dies im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

Anlässlich des DOK.fest München 2023 hat die AG Filmfestival seine rund 120 Mitgliederfestivals zu einem Treffen eingeladen. Im Zentrum standen die acht Punkte der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth zur umfassenden Reformierung der Filmförderung in Deutschland, die von der Staatsministerin zur Eröffnung der diesjährigen Berlinale präsentiert wurden.
Schon seit ihrer Gründung im Jahr 2019 hat die AG Filmfestival statt den üblichen Novellierungen des Filmfördergesetzes eine grundlegende Reform der Filmfördersysteme in Deutschland gefordert. Deswegen begrüßt sie ausdrücklich, dass die BKM nun diesen umfassenden Weg einschlagen will, dabei auch für die Filmproduktion ausdrücklich die kulturelle Bedeutung bestimmter Filme als eigenständigen, von der Notwendigkeit der Wirtschaftlichkeit befreiten Wert hervorhebt. “Um das große kreative Potenzial deutscher Filmemacherinnen und Filmemacher noch besser zu heben, um künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreiche Filme zu ermöglichen. (…) Ausdrücklich soll dabei nicht etwa die Kultur der Wirtschaftlichkeit untergeordnet werden. Ganz im Gegenteil. Filme, die neue Erzählformen und Perspektivenwechsel ermöglichen, die neue Mittel verwenden und künstlerisch besonders wertvoll sind, sind ein wichtiger kultureller Beitrag.” (BKM Claudia Roth)
Die AG Filmfestival stellt fest: Noch nie wurden so viele Filme von so wenigen Menschen im Kino geschaut! Das sieht auch Claudia Roth so und hat dabei vor allem diejenigen Filme im Hinterkopf, die in ihrem Hause aus künstlerischen und kulturellen Gründen gefördert wurden. Ob sich nun mit ihrem Acht-Punkte-Programm hierbei etwas ändert, sieht die AG Filmfestival mehr als skeptisch. Zwar seien alle Ansätze für eine Reformierung der Filmproduktionsförderung richtig und wichtig. Dies träfe vor allem zu, wenn damit eine Bewusstmachung zwischen rein wirtschaftlichen Zielsetzungen auf der einen und kulturell qualitativen auf der anderen Seite sowie eine stärkere Fokussierung auf den Talentfilm zur gezielten und effizienten Nachwuchsförderung verbunden ist. Jedoch einzig der sechste von den acht Punkten setzt andeutungsweise einen kurzen Blick auf den Weg der Filmproduktion zum Publikum. Dieser kurze Ausblick ist der AG Filmfestival jedoch viel zu vage. Scheinbar wird, befindet die AG Filmfestival, unverändert auf tradierte Maßnahmen vertraut, die den kritisierten Fakt der nicht ausreichenden Wahrnehmung von Filmen beim Publikum schon bisher nicht verhinderten.
Eine der Hauptaufgaben von Filmfestivals sind laut AG Filmfestival die erfolgreichen Präsentationen von Filmen und die Vermittlung zum Publikum. Sie kümmerten sich dabei auch um die Filme, die in den gewerblichen Kinos mit unzureichenden Ergebnissen laufen, falls sie dort überhaupt zu sehen sind. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung hieß es noch “…Filmfestivals fördern wir verlässlich…”. Im Acht-Punkte-Programm erwähnt Claudia Roth die Filmfestivals nicht mit einer einzigen Silbe!
Darüber hinaus bleibt ein weiterer kulturell wichtiger Aspekt nach Ansicht der AG Filmfestival ebenfalls ohne Würdigung: Die acht Punkte der BKM fokussieren fast ausschließlich auf den deutschen Film. “Und schließlich braucht es eine Reform, die auch den Veränderungen in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Deshalb muss sie Schlüsselthemen wie die Realität der Diversität unserer Einwanderungsgesellschaft und Geschlechtergerechtigkeit in den Blick nehmen und das Thema Nachhaltigkeit viel stärker berücksichtigen.”, wie es Claudia Roth hervorhebt.
Dem stimmt die AG Filmfestival ausdrücklich zu, betont aber, dass dies immer mit dem Blick über die eigenen Grenzen, seien es nationale oder kulturelle, verbunden sein muss. “Die BKM ist in der ihr zugewiesenen kulturpolitischen Aufgabenstellung auch dafür verantwortlich, dass Programme zur werteorientierten gesellschaftlichen Entwicklung (Gerechtigkeit, Toleranz, Diversität, Pluralität, Demokratie, Nachhaltigkeit, etc.) auch immer international ausgerichtet sein müssen. Das bedeutet in der deutschen Film- und Kinokultur entsprechende Kuratierung und Präsenz relevanter Kinematografien aus der ganzen Welt zum Austausch und zur Vermittlung im Publikum. Tatsächlich fristen aber z.B. die Filme aus dem globalen Süden ähnlich wie zahlreiche deutsche Filme auf den Leinwänden der gewerblichen Kinos ein Schattendasein.”, stellt die AG Filmfestival fest. Sie fügt hinzu, dass auch in diesem kulturpolitischen Kontext aktuell die Filmfestivals die wichtigsten Säulen für derartige Programme sind, nicht nur in der Präsentation, sondern auch in dem damit verbundenen Angebot zum Austausch und zum Diskurs mit dem Publikum. Nur mit diesem direkten Austausch, den Diskussionsangeboten und den damit verbundenen Vermittlungsmöglichkeiten könne der mit der Filmproduktion begonnene Kulturauftrag vollendet werden.
Dies alles sind laut AG Filmfestival weitere wichtige Argumente für die Notwendigkeit, Filmfestivals verlässlich zu fördern, wie es deswegen auch im Koalitionsvertrag festgelegt ist.
Entlang dieser Eckpunkte möchte nun Claudia Roth gemeinsam mit allen Vertreterinnen und Vertretern der Branche die umfassende Reform der Filmförderung voranbringen. Die AG Filmfestival fordert, dass sie hier mit einbezogen wird. Schon seit 2021 ist sie mit dem zuständigen Referat der BKM für eine Studie im Gespräch, die einerseits den Bestand der aktuell rund 450 Filmfestivals in Deutschland mit den unterschiedlichen Strukturen, Ausrichtungen, etc. erfassen soll. Neben diesen quantitativen Basisdaten soll mit dieser Studie aber auch eine Evaluierung qualitativer Einschätzungen und Handlungsoptionen erfolgen, um die kulturellen und gesellschaftlichen Möglichkeiten und Anforderungen zu konkretisieren. Deswegen gilt es für die AG Filmfestival, dass in den angestoßenen Überlegungen von Claudia Roth nicht nur die Filmfestivals wie im Koalitionsvertrag versprochen berücksichtigt werden, sondern auch diese Studie schnellstens auf den Weg gebracht wird.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Dieter Krauß, 0172 7436962, steuerungsgruppe@ag-filmfestival.de

 

 

Pressemitteilung AG Filmfestival – 13. Februar 2023

 

Ohne Filmfestivals keine Kinokultur!

AG Filmfestival kritisiert: Die Versprechen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag werden nicht eingelöst.  Unterstützung des BKM für die gesamte Filmfestivallandschaft bleibt bisher aus.

 

Eine breite Unterstützung der Festivallandschaft in Deutschland ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entgegen der ausdrücklichen Formulierung im Koalitionsvertrag bislang nicht angegangen. Die AG Filmfestival begrüßt zwar ausdrücklich, dass die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, die Berlinale in diesem Jahr mit zusätzlichen 2,2 Mio. Euro unterstützt, kritisiert aber, dass die vielfältige Festivallandschaft in Deutschland nicht gleichwertig vom Bund gewürdigt wird. Es gibt derzeit keine transparente und nachvollziehbare Förderstruktur für die Filmfestivals, obwohl diese mittlerweile entscheidend für den Erhalt von Kinokultur in Deutschland sind.

Die Begründung der Staatsministerin für die Aufstockung des Bundeszuschusses für die Berlinale um 2,2 Mio. auf 12,9 Mio. Euro („…die Rahmenbedingungen der kommenden Ausgabe sind in mehrerer Hinsicht von einer außergewöhnlichen Krisensituation geprägt.“), ist für die AG Filmfestival nachvollziehbar und plausibel, gilt aber auch für alle anderen Filmfestivals in Deutschland.

Die AG Filmfestival setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass die öffentliche Hand nicht nur die Verantwortung für eine kulturell motivierte Filmproduktion übernimmt, sondern auch für die Filmfestivals, die erst durch ihre Präsentation für die notwendige kulturelle Wirkung sorgen. Für die AG Filmfestival waren mit der Ankündigung („…Festivals fördern wir verlässlich…“) der neuen Ampel-Regierung 2021 im Koalitionsvertrag entsprechende Hoffnungen und Erwartungen verbunden, die leider bis heute nicht eingelöst wurden, obwohl man mit dem entsprechenden BKM-Referat schon lange dazu im Gespräch ist. Seit Amtsantritt von Claudia Roth im Jahr 2021 hat die AG Filmfestival bisher vergeblich um ein Gespräch mit der Staatsministerin gebeten.

Neben einer breiten Förderung der Festivallandschaft sieht die AG Filmfestival in der Durchführung einer umfassenden Festivalstudie, die die kulturelle Bedeutung der Festivals auf eine empirische Basis stellt und der Förderung von Initiativen, die Fachkräfte und Festivals stärker vernetzt und damit dem eklatanten Fachkräftemangel entgegenwirkt, entscheidende Maßnahmen, um besonders schnell die Situation für Festivals zu verbessern und damit die Kinokultur in Deutschland nachhaltig zu stärken.

In der AG Filmfestival sind rund 120 deutsche Filmfestivals vernetzt, von den größten international wirkenden Festivals in den Metropolen bis zu kleinen, engagierten außerhalb der Großstädte sowie im ländlichen Raum. Der Verbund weist darauf hin, dass Filmfestivals in den letzten 20 Jahren zu einem wesentlichen Faktor in der Wahrnehmungsökonomie geworden sind und somit ein relevanter Teil in der Verwertungskette der Filmbranche und der Filmkultur. Der anhaltende Rückgang von gewerblichen Kinos wird zusätzliche signifikante Lücken im Kinoangebot hinterlassen, so dass Filmfestivals neben ihrer kulturellen Qualität auch in ihrer gesellschaftlichen Funktion eine noch weitaus größere Bedeutung erlangen werden. Die Filmfestivals ermöglichen die Sichtbarkeit von wichtiger nationaler und internationaler Filmkultur, die in den gewerblichen Kinos immer weniger vorkommt, sie ermöglichen den Diskurs und Austausch darüber und tragen somit wesentlich dazu bei, dass Film überhaupt als gesellschaftsrelevantes Kulturangebot wahrgenommen wird.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

Dieter Krauß, 0172 7436962, steuerungsgruppe@ag-filmfestival.de

 

 

Pressemitteilung AG Filmfestival – 26. November 2020 

 

Filmfestivals in Deutschland plädieren für einen Strukturwandel in der Kinokultur

 

Die aktuelle Corona-Krise erfordert kurzfristige Intervention, um Strukturen zu stützen und Beschäftigten im Kulturbereich zu helfen, aber auch eine langfristige kulturpolitische Agenda. Während viele Kultursparten konkret in Gespräche zu Exitstrategien für die Zeit nach Corona einbezogen werden, reklamieren die Filmfestivals, die in der AG Filmfestival zusammengeschlossen sind, dass die über 400 Filmfestivals in Deutschland, die erheblich zur Verbreitung der Filmkultur und zum Erhalt der Kinokultur beitragen, gleichberechtigt mit anderen Kultursparten in Gespräche über zeitnahe und künftige Strategien einbezogen werden. Überdies fordern die Filmfestivals einen Strukturwandel im Bereich Kinokultur, die wesentlich von den Filmfestivals profitiert.

 

Der filmkulturelle Wert und das Potential der Filmfestivals

Filmfestivals sind in den letzten 20 Jahren zu einem wesentlichen Faktor in der Wahrnehmungsökonomie geworden und sind somit relevanter Teil in der Verwertungskette der Filmbranche und somit der Filmkultur. Beinahe alle Filmfestivals in Deutschland und international hatten in den vergangenen Jahren einen enormen Zuwachs an Publikum zu verzeichnen. Filmfestivals haben zuletzt maßgeblich dazu beigetragen, das deutschlandweite Kinosterben in Stadt und Land abzubremsen und Kinokultur erlebbar zu halten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Grundversorgung und zum sozialen Zusammenhalt ebenso wie zur Steigerung der Attraktivität und sogar Stärkung strukturschwacher Regionen. Der anhaltende Rückgang von gewerblichen Kinos wird wegen der Corona-Krise zusätzliche signifikante Lücken im Kinoangebot hinterlassen, sodass Filmfestivals neben ihrer kulturellen Qualität auch in ihrer gesellschaftlichen Funktion eine noch weitaus größere Bedeutung erlangen werden.

 

Der kreativwirtschaftliche Wert und das Potential der Filmfestivals

Jenseits der gesellschaftlichen und künstlerischen Werte, für die Festivals stehen, ist das kreativwirtschaftliche Potential ein wesentlicher Aspekt. Auf Filmfestivals findet in Deutschland eine in Umfang und Wirkung ernstzunehmende Auswertung deutscher Filme im Kino statt; ihr Anteil an der Kinoauswertung deutscher Produktionen wird sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Im Vergleich zu den schwindenden Zuschauerzahlen im Kino verzeichnen Filmfestivals eine stetig zunehmende Nachfrage. Im Bemühen, die Kinoauswertung deutscher Filme attraktiver zu machen, kommt Filmfestivals eine zentrale Bedeutung zu.

 

Die Filmfestivals möchten wegen ihres substanziellen Beitrags zur Filmkultur einen Strukturwandel einleiten und stellen folgende Forderungen auf:

  • neben anderen Kultursparten gleichberechtigt in Gespräche über Strategien zur Wiederaufnahme kultureller Angebote einbezogen zu werden. Derzeit werden die Gespräche an den besonderen Herausforderungen von Kinos und Festivals vorbei geführt.
  • eine leistungsgerechte und transparente Förderstruktur: Filmfestivals werden bisher in Deutschland von Seiten der Filmförderanstalten und Ministerien nur gering gefördert. Dies würde allen in der Auswertung von Filmen Beteiligten zu gute kommen – den Filmen, den Vertrieben, den Kinos und dem Publikum.
  • eine Berücksichtigung der Besuchszahlen von Filmfestivals in der Filmauswertung im Rahmen der Filmförderungsanstalt (FFA): Die ganz erheblichen Eintrittszahlen, die deutsche Filme durch Filmfestivals mittlerweile erzielen, sollen nach Auffassung der AG Filmfestival nach künftig im Filmförderungsgesetz (FFG) berücksichtigt werden.
  • Erhalt und Unterstützung von Festivalkinos: Nicht erst seit der Corona-Krise ist die Kinostruktur gefährdet. Hier muss aus Sicht der AG Filmfestival umgesteuert werden, indem Kinos gezielt in ihrer Eignung und ihrem Potential für Festivals erhalten, weiterentwickelt und gefördert werden. Die AG Filmfestival sieht dringenden Handlungsbedarf bei der künftigen Ausgestaltung, Nutzung und Trägerschaft von Kulturbauten.
  • eine qualitativen Studie zu deutschen Filmfestivals: Trotz einer ausdifferenzierten Filmfestivallandschaft von über 400 Filmfestivals in Deutschland wissen wir wenig über deren Struktur, Verbreitung und Wirkung. Es mangelt an fundierten Erkenntnissen, die Grundlage auch von kulturpolitischen Entscheidungen sein sollten.

 

Zur AG Filmfestival

In der im Juli 2019 gegründeten AG Filmfestival haben sich eine Vielzahl deutscher Filmfestivals zusammengeschlossen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen die größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und Filmkultur zu stärken und zu fördern. Derzeit hat die AG Filmfestival weit über 100 Mitglieder.

Pressekontakt: Ludwig Sporrer sporrer@ag-filmfestival.de

 

 

 

Rettet die Filmkultur! Positionen von neun Interessenverbänden zur FFG Novelle und  zur Unterstützung der Filmschaffenden in der Corona-Krise

An die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters
An den Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz Bernd Sibler
Sowie an die Mitglieder des Bundestages
Elisabeth Motschmann
Martin Rabanus
Yvonne Magwas
Johannes Selle

Berlin, den 30. April 2020

Betrifft: Rettet die Filmkultur! Positionen von neun Interessenverbänden zur FFG Novelle und  zur Unterstützung der Filmschaffenden in der Corona-Krise

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Monika Grütters,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Bernd Sibler,
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages Elisabeth Motschmann, Martin Rabanus, Yvonne Magwas, Johannes Selle,

wir unterzeichnenden Verbände und Vereinigungen haben großes Verständnis, dass die außergewöhnlichen und für uns alle unerwarteten und belastenden Umstände der Corona- Pandemie auch außergewöhnliche Maßnahmen erfordern.

Wir ersuchen Sie daher, die Laufzeit des aktuellen FFG keinesfalls um mehr als ein Jahr zu verlängern, da wir es für dringend geboten halten, zeitnah ein Gesetz umzusetzen, das schlüssige Antworten auf die Entwicklung und die Krise findet.

Ebenso möchten wir Sie bitten, die Konsultationen zur Novellierung des Gesetzes zeitnah wieder aufzunehmen. Dies kann auch auf kürzeren Wegen als an Runden Tischen geschehen – aber bevor durch Referentenentwürfe bereits Vorfestlegungen vorgenommen werden.

Materielle Not, Sorgen und Unsicherheiten, die durch die Corona-Krise entstehen, betreffen uns alle: Kreative, Produzent*innen, Filmschaffende vor und hinter der Kamera, Verleiher*innen, Filmfestivals und Kinobetreiber*innen. Sie treffen die Branchenmitglieder allerdings sehr ungleich. Nicht wenige arbeiten schon zu normalen Zeiten unter prekären materiellen Bedingungen. Nun drohen ganze Sektoren und Beteiligte zu verschwinden bzw. abgewickelt zu werden. Deshalb möchten wir Ihnen folgenden Vorschlag unterbreiten:

Während einige in dieser Krise vor der Insolvenz stehen, profitieren andere überproportional.  Dazu gehören Netzprovider und Streamingdienste ebenso wie die Fernsehsender, die in Zeiten erzwungener Schließung von Kinos, Filmfestivals und anderen Kinokulturstätten ungeahnte Zuschauerzahlen verzeichnen sowie längst verloren geglaubte Publikumsgruppen ansprechen und über ihre Mediatheken und Youtube-Kanäle mit Filmen versorgen. Erste vorläufige Zahlen zeigen, dass das digitale Streaming von Filmen in fast allen Ländern seit Beginn der Pandemieeindämmungsmaßnahmen um bis zu 150 Prozent zugenommen hat. Netflix hat seit Anfang des Jahres allein 16 Millionen neue Abonnenten gewonnen.

Diese Erfolge sind aber nur möglich durch die Vorarbeit all jener Filmschaffenden, Verleiher*innen, Kino- und Festivalmacher*innen usw., die jetzt von der Krise betroffen sind und auf deren Kosten dies nun geht.

Aus unserer Sicht ist hier ein fairer Ausgleich unbedingt geboten, um die krisenbedingte unverschuldete Wettbewerbsverzerrung aufzufangen. Wir fordern daher – auch um die öffentlichen Haushalte nicht noch zusätzlich zu belasten – eine Solidaritätsabgabe durch die Streamingdienste und Netzprovider und – sofern angezeigt – durch die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender. Diese Abgabe sollte all jenen zugutekommen, die im Filmbereich massiv benachteiligt sind, gerade auch den freien Kulturschaffenden im Filmbereich, die von der Soforthilfe des Bundes nicht profitieren. Denn diese sind die Haupt-Leidtragenden in außergewöhnlichen Krisenzeiten.

Es ist wichtig, auch und gerade in schweren Zeiten, gemeinsam an Problemlösungen und Ideen zu arbeiten, um dem Kino in seiner ganzen Vielfalt einen Platz in der Kulturlandschaft auch weiterhin zu sichern. Wie unser letzter Brief wird auch dieser veröffentlicht werden, um die Branche und Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen.

In der Hoffnung auf eine zukunftsträchtige Zusammenarbeit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

AG DOK
AG Filmfestival
AG Kurzfilm
Bundesverband kommunale Filmarbeit
Bundesverband Regie
Crew United
Hauptverband Cinephilie
Verband der deutschen Filmkritik
Zukunft Deutscher Film

 

 

Pressemitteilung AG Filmfestival – 21. April 2020 

 

Deutsche Filmfestivals veröffentlichen ihren Code of Ethics

Erklärung der AG Filmfestival

 

Die aktuelle durch den Corona-Virus verursachte Krise stellt insbesondere an Festivals hohe Herausforderungen. Veranstaltungen müssen abgewickelt, verschoben oder neu als Online-Ausgabe geplant werden. Überdies müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, etwa hinsichtlich Personalverträgen und Stornierungen, und vor allem Zuschüsse und Sponsoringleistungen gesichert werden. Viele kleinere Festivals sind durch die Situation überfordert. Nicht zuletzt entstehen in diesem Prozess ganz neue Fragen nach dem Zweck und der künftigen Ausgestaltung von Filmfestivals. 

Die AG Filmfestival hat sich einstimmig auf einen Normenkatalog geeinigt, der einen fairen Umgang mit Filmen beziehungsweise Filmemacherinnen und Filmemachern ebenso wie unter Filmfestivals selbst regeln soll. Überdies werden auch Fragen der fairen Bezahlung oder des schonenden Umgangs mit Ressourcen bestimmt. Dieser Code of Ethics stellt die Grundlage der gemeinsamen Arbeit und vor allem des solidarischen Handelns untereinander dar.

Der Katalog umfasst 18 Punkte, in denen wesentlichen Themen und Interessen benannt werden. In der Präambel werden das Selbstverständnis der Filmfestivals postuliert und Ziele festgelegt. Filmfestivals verstehen sich als Teil der Filmwirtschaft und der kulturellen Praxis Kino. Dabei möchten sich die Filmfestivals auch an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nation orientieren. Sie setzen sich für eine plurale und gerechte Gesellschaft ein, sie sprechen sich gegen jegliche Diskriminierung aus und berücksichtigen Diversität sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung. 

Den Code of Ethics der AG Filmfestival finden Sie hier.

Die AG Filmfestival hat zwischenzeitlich Ende März einen temporären Infodienst für ihre Mitglieder eingerichtet. Ziel ist es, einen strukturierten Wissenstransfer unter Filmfestivals einzuleiten. In diesem Zusammenhang wurde auch eine interne Umfrage durchgeführt, um die drängendsten Fragen unter den Mitgliedern und damit mögliche Handlungsfelder zu ermitteln. 

 

Pressekontakt: AG Filmfestival Ludwig Sporrer info@ag-filmfestival.de

www.ag-filmfestival.de/

 

Zur AG Filmfestival

Aktuell haben sich 99 deutsche Filmfestivals in der im Juli 2019 initiierten AG Filmfestival zusammengeschlossen. Sie sieht es als ihre Aufgaben, die Interessen der Filmfestivals bundesweit zu vertreten.  Zu den Gründungsmitgliedern zählen die größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden Filmkultur zu stärken und zu fördern.

 

 

 

Pressemitteilung 18.03.2020

Deutsche Filmfestivals reagieren auf Corona-Krise

Erklärung der AG Filmfestival

Es gibt kaum ein Festival in Europa, das noch nicht von der Corona-Krise betroffen ist. Einige Festivals mussten kurzfristig ihre Veranstaltungen absagen, niemand kann nur annähernd die finanziellen Folgen absehen. Besonders betroffen aber sind diejenigen, die auf Basis freier Mitarbeit oder als Dienstleister tätig und ohnehin schon am wenigsten abgesichert sind.

Strukturierte Planung oder Vorsorge sind kaum möglich. Es fehlt an belastbaren Aussagen zu Kriterien, unter denen Veranstaltungen untersagt werden, über die wahrscheinliche Dauer von behördlichen Erlassen und über die Haltung von Förderern und Zuschussgebern im Umgang mit Verbindlichkeiten und Abrechnungen. Die Lage also ist prekär.

Die AG Filmfestival hat daher einen temporären Infodienst für ihre Mitglieder eingerichtet, der von Lars Henrik Gass (Internationale Kurzfilmtage Oberhausen) und Ludwig Sporrer (styxX – München) koordiniert wird. Ziel ist es, einen strukturierten Wissenstransfer unter Filmfestivals einzuleiten: 1. zu Kriterien von Erlassen 2. über die Haltung von Förderern und Zuschussgebern sowie Sponsoren mit Blick auf bereits bestehende Verbindlichkeiten sowie 3. über Ideen und Maßnahmen, wie Veranstaltungen alternativ durchgeführt werden können.

Oberste Priorität haben 1. das gesundheitliche Wohlergehen aller Beteiligten 2. die soziale Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3. die Fortdauer von kultureller Vermittlung während der Krise. Die AG Filmfestival ist der Auffassung, dass die Vermittlung von Kultur auch in einer solchen Krise, die substantielle politische Fragen zur gesellschaftlichen Solidarität aufwirft, aufrechterhalten werden kann und muss und dass dafür kreative Lösungen möglich sind. Dazu setzen die Festivals ihr Vertrauen in Förderer und Zuschussgeber sowie Sponsoren. Die Filmfestivals halten es mit Herbert Achternbusch: „Du hast keine Chance, aber nutze sie!“

 

Zur AG Filmfestival

In der im Juli 2019 gegründeten AG Filmfestival haben sich eine Vielzahl deutscher Filmfestivals zusammengeschlossen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen die größten und ältesten Filmfestivals in Deutschland, Filmfestivals aus allen Regionen und Sparten. Ziel der AG ist es, sich untereinander zu vernetzen, bessere Bedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen und gemeinsam mit den Filmschaffenden und anderen Verbänden Filmkultur zu stärken und zu fördern. Derzeit hat die AG Filmfestival 97 Mitglieder.

 

  1. März 2020

 

Pressekontakt:

Ludwig Sporrer, sporrer@ag-filmfestival.de

Stellungnahme Filmförderungsgesetz (FFG) AG Filmfestival (Juli 2019)

 

Präambel

Allein in Deutschland gibt es circa 400 Filmfestivals, weltweit sind es mehrere Tausend. Sie sind Teil des Auswertungsfensters fast jeden deutschen Films. Sie sind eine in Umfang und Wirkung ernstzunehmende Auswertung deutscher Filme im Kino und ihr Anteil an der Kinoauswertung wird sich in den nächsten Jahren sogar noch erhöhen. Im Gegensatz zu den Zuschauerzahlen im Kino verzeichnen Filmfestivals – zumindest Erhebungen der FFA zufolge – eine zunehmende Publikums- Nachfrage: „Kino-Sonderformen (u. a. Filmfeste, Open-Air- und kommunale Kinos) haben im letzten Jahr sowohl bei Umsatz und Tickets als auch im Bestand kräftiger zugelegt als der Kinomarkt insgesamt.“ (Juli 2018)

Im Bemühen, die Kinoauswertung deutscher Filme attraktiver zu machen, kommt Filmfestivals eine zentrale Rolle zu. Filmfestivals begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Die Novellierung des FFG muss daher die Frage beantworten, wie das Kino als Auswertungsort von Filmen aufgewertet werden kann und welchen Stellenwert das Kino/Filmfestivals im Sinne der kulturellen Praxis Kino im Spektrum der Auswertungszusammenhänge künftig noch einnehmen soll. Überdies tragen Filmfestivals zur sozialen Aufwertung von Kinoräumen erheblich bei und in der Folge profitieren Kinos mittelbar von der Durchführung von Filmfestivals. Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes aber wurde die Stimme der Filmfestivals bislang nicht gehört. Filmfestivals müssen im FFG künftig eigenständig stärker berücksichtigt werden, auch wenn ihre Sichtweise mit den Herstellern und Kinobetreibern viele Berührungspunkte aufweist.

Wir bitten daher nachfolgende Vorschläge bei der Novellierung umzusetzen und in Betracht zu ziehen:

Kapitel 1 § 1 Filmförderungsanstalt:

Ergänzung (1):

„ … die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films und Filmabspiels …“.

(1) Die Filmförderungsanstalt fördert als bundesweit tätige Filmförderungseinrichtung die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films und Filmabspiels als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Begründung: Aufwertung von Filmfestivals und Kinos als Abspielort in Qualität und Umfang.

 

Kapitel 1 § 2 Aufgaben der Filmförderungsanstalt:

Neuformulierung (1):

„Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu ergreifen sowie die kulturelle Praxis Kino zu erhalten und zu entwickeln“

ersetzt

„Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft einschließlich des Abspiels von Filmen durchzuführen“.

Begründung:

Aufwertung von Filmfestivals und Kinos als Abspielort in Qualität und Umfang. Filmfestivals begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung.

Neuformulierung (3):

„Digitalisierung sowie Sicherung von Kopien und Negativen zum Zweck des Erhalts und der Zugänglichmachung des Filmerbes zu unterstützen“

ersetzt

„die Digitalisierung zum Zweck des Erhalts und der Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu unterstützen“.

Begründung:

Erweiterung des Spektrums im Abspiel filmhistorischer Werke, etwa durch filmhistorische Programme oder Filmfestivals. Überdies müssen aus konservatorischer Sicht analoge Filme auch analog gesichert werden. Große Teile der Filmgeschichte sind noch nicht digitalisiert. Filmfestivals tragen u.a. mit ihren Retrospektiven zur Filmbildung und zur regelmäßigen Vorführung von Filmerbe bei. Da das Filmerbe nicht vollständig und in ausreichend guter Qualität digital gesichert ist, müssen die Bestände analog gesichert werden, um Filmgeschichte zu erhalten und Gesamtwerke von Filmschaffenden weiterhin präsentieren zu können und weitere Möglichkeiten zu schaffen ältere Werke des deutschen Filmerbes aufführen zu können.

 

Kapitel 2 Abschnitt 2 § 6 Verwaltungsrat:

Neuformulierung Abschnitt (1):

  1. „Der Verwaltungsrat besteht aus 39 Mitgliedern.“
  2. „zwei Mitglieder durch den Verband der Filmverleiher und ein Mitglied der AG Verleih,“

Ergänzung um 21.:

„je ein Mitglied durch a) Verband der deutschen Filmkritik und b) dem Kinematheksverband.“

Neuformulierung (2):

„In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7, 10 bis 14 sowie 20 und 21 muss jeweils mindestens eine Frau benannt werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn dadurch der Anteil von Männern und Frauen im Verwaltungsrat insgesamt angeglichen wird. Neben der paritätischen Besetzung ist ebenfalls auf eine diverse Besetzung zu achten.

Begründung:

Sämtliche Gremien und Kommissionen der FFA sollten geschlechterparitätisch besetzt sein. Ebenso ist neben der Geschlechterparität gleichermaßen auf Diversität zu achten

 

Kapitel 2 Abschnitt 2 § 10 Ausschüsse:

„Der Verwaltungsrat kann Ausschüsse bilden, wenn dem eine Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder zustimmt. Jeder Ausschuss besteht aus fünf bis 15 Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats. Die gewählten Personen müssen jeweils zu gleichen Teilen Frauen und Männer sein. Hierbei sind die Verbände lt. § 6 (1) 5a, 13 und 14 ausreichend zu berücksichtigen.

Ergänzung (1):

„Die gewählten Personen müssen jeweils zu gleichen Teilen Frauen und Männer sein.“

Ergänzung (1):

„Hierbei sind die Verbände lt. § 6 (1) 5a, 13 und 14 ausreichend zu berücksichtigen.“ Begründung: Gemäß (1) Satz 2 sollen Ausschüsse jeweils nur aus fünf bis 15 Personen bestehen. Nachvollziehbar ist, dass mit einer Beschränkung eine hohe Effizienz der Ausschussarbeit sichergestellt werden soll. Allerdings sehen wir die Gefahr, dass kleinere Verbände und somit die Verbände der Kreativen bzw. die von ihnen gestellten Mitglieder des Verwaltungsrats nicht mehr die Möglichkeit haben werden, sich einzubringen.

 

Kapitel 2 Abschnitt 3 § 12 Präsidium:

Ergänzung (1):

„Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern. Die gewählten Personen müssen mindestens zur Hälfte weiblich sein.

Ergänzung (2):

„Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Die oder der Vorsitzende wird der sie bzw. ihn entsendenden Institution auf die dieser zur Verfügung stehenden Zahl von Präsidiumsmitgliedern angerechnet.

Ergänzung (2) 3.:

„zwei vom Verwaltungsrat mit der Mehrheit der Stimmen gewählte Mitglieder aus dem Kreis der von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, dem Bundesverband Regie, der AG Kurzfilm, dem Verband der deutschen Filmkritik und dem Verband Deutscher Drehbuchautoren für den Verwaltungsrat benannten Vertreterinnen und Vertreter auf gemeinsamen Vorschlag dieser Organisationen.

Begründung:

Aufwertung von Filmfestivals und Kinos als Abspielort.

 

Kapitel 2 Abschnitt 5 § 23 Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung:

Neuformulierung (5):

„Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung (1) Die im Verwaltungsrat vertretenen Verbände der Kinowirtschaft schlagen mindestens jeweils zwei Personen für die Wahl vor. Ein Verband muss jeweils genauso viele Frauen wie Männer vorschlagen. Ist die Anzahl der vorgeschlagenen Personen ungerade, darf das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern jeweils nur eine Person betragen.

(2) Die nach Absatz 1 vorgeschlagenen Personen müssen über maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung in der Kinowirtschaft mit kaufmännischer Verantwortung verfügen und auf dem Gebiet des Filmwesens sachkundig sein. Näheres zur erforderlichen Expertise der vorgeschlagenen Personen regelt die Satzung.

(3) Aus den nach Absatz 1 vorgeschlagenen Personen wählt und bestellt der Verwaltungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder für den Zeitraum von drei Jahren (Amtszeit) fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern der Kommission für Kinoförderung und fünf Personen zu deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. In beiden Fällen jeweils mindestens ein Mitglied pro im Verwaltungsrat vertretenen Verband der Kinowirtschaft.

(4) Unter den nach Absatz 3 gewählten ordentlichen Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern müssen jeweils mindestens eine Frau und mindestens ein Mann sein. Ebenso ist neben der Geschlechterparität gleichermaßen auf Diversität zu achten

Begründung:

Gerade nicht-gewerbliche und Kommunale Kinos garantieren die Präsenz deutscher Filme und von alternativen Präsentationen in der Öffentlichkeit, etwa von Filmfestivals. Ihre Erfahrungen sind unverzichtbar. Daher muss sichergestellt werden, dass diese dauerhaft in der Kommission zur Kinoförderung vertreten sind.

 

Kapitel 4 Abschnitt 2 § 46 nicht förderfähige Filme:

Neuformulierung:

„Förderhilfen dürfen nicht gewährt werden, wenn der Referenzfilm, der neue Film oder das Filmvorhaben verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten.“

Begründung:

Die Formulierung „von geringer Qualität“ setzt ein unbestimmbares Qualitätsurteil voraus. Im Grunde handelt es sich hier um eine regulatorisch nicht definierte Vetofunktion des Präsidiums der FFA. Man kann die Bestimmung mit einem allgemeinen, aber vollkommen ausreichenden Verweis auf die Gesetzeslage abkürzen. Im Übrigen stehen die Rechtsnormen des Grundgesetzes ohnehin über dem FFG.

 

Kapitel 4 Abschnitt 4 § 53 Sperrfristen:

Neuformulierung:

„(4) Auch nach Beendigung der Sperrfrist hat ein geförderter Film vom Rechteinhaber in einem kinogeeigneten Format über einen Zeitraum von mindestens 5 (alternativ: 10) Jahren verfügbar gehalten zu werden (DCP, 35mm).“

Begründung:

Geförderte Filme müssen dauerhaft für den Kinoeinsatz verfügbar sein. Leider bieten einige Verleiher mit Erscheinen des Films nur noch Blu-rays an. Dies ist keine ausreichende Kino also Abspielqualität für Filmfestivals und Kinos. Die kinogeeignete Verfügbarkeit im o.g. Zeitraum zu gewährleisten obliegt dem Rechteninhaber. Danach geht diese Verantwortung an das Bundesarchiv- Filmarchiv über.

 

Kapitel 5 Abschnitt 1 § 59 Projektfilmförderung:

Neuformulierung (1):

„Projektfilmförderung kann gewährt werden, wenn ein Filmvorhaben einen programmfüllenden Film erwarten lässt, der besonders geeignet erscheint, die künstlerische Qualität oder Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Es sollen Filmvorhaben aller Art gefördert werden, darunter in angemessenem Umfang auch Projekte von Nachwuchskräften und Kinderfilmprojekte“

ersetzt

„Projektfilmförderung kann gewährt werden, wenn ein Filmvorhaben einen programmfüllenden Film erwarten lässt, der besonders geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Es sollen Filmvorhaben aller Art gefördert werden, darunter in angemessenem Umfang auch Projekte von talentierten Nachwuchskräften, Kinderfilmprojekte, die auf Originalstoffen beruhen, und Projekte, die auch zur Ausstrahlung im Fernsehen geeignet sind.“

Begründung:

Aufwertung der Qualität, zeitgemäßere Formulierung.

Neuformulierung (2):

„Bei Filmvorhaben, die einen nicht programmfüllenden Film mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten erwarten lassen, kann der Vorstand auf Antrag Ausnahmen von der Voraussetzung zulassen, dass der Film programmfüllend sein muss, wenn die voraussichtliche künstlerische Qualität des Werks dies rechtfertigt

ersetzt

„Bei Filmvorhaben, die einen nicht programmfüllenden Film mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten erwarten lassen, kann der Vorstand auf Antrag Ausnahmen von der Voraussetzung zulassen, dass der Film programmfüllend sein muss, wenn die Gesamtwürdigung des Films dies rechtfertigt.“ Begründung: Aufwertung der Qualität, zeitgemäßere Formulierung.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 73 Förderhilfen, Referenzpunkte:

Neuformulierung (2):

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei national und international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt.“

ersetzt

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt.“

Begründung:

Hier müssen unbedingt auch national relevante Filmfestivals und Preise berücksichtigt werden. Das Referenzsystem beruht noch auf einer Auflistung und einem Umfang an Filmfestivals aus einer Zeit, in der noch nicht fast 400 Festivals allein in Deutschland deutsche Produktionen präsentierten und die Bedeutung von Filmfestivals in der Auswertungskette gegeben war. Um die Vielfalt und der Menge an bedeutenden Filmfestivals gerecht zu werden, muss überdies die sogenannte Festivalliste der Richtlinie neu konzipiert und bearbeitet werden. Diese ist nicht mehr zeitgemäß und wird den aktuellen Bedingungen im Filmbereich nicht mehr gerecht.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 74 Zuschauererfolg:

Neuformulierung (1):

„Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Berücksichtigt werden auch Aufführungen auf Festivals vor dem offiziellen Kinostart.“

ersetzt

„Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Es sind nur solche Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen, die den marktüblichen Eintrittspreis bezahlt haben.“

Begründung:

Aufführungen auf Filmfestivals stellen ebenfalls eine relevante Auswertung von programmfüllenden Filmen dar. Allein in Deutschland existieren circa 400 Filmfestivals, die Teil der Auswertungskette sind und als solche berücksichtigt werden müssen. Überdies tragen Filmfestivals zur Förderung der Film- und der Kinokultur bei und zur Filmvermittlung. Sie erzielen eine hohe Werbewirkung beim Publikum und werden als Marketingtool für die spätere Kinoauswertung genutzt. Sie erreichen oftmals die erste internationale Wahrnehmung von deutschen Filmen und generieren ein breites Presseecho für den Film und die Filmschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 75 Erfolge bei Festivals und Preise:

Ergänzung (3.):

„… sowie die Auszeichnung mit dem Preis der deutschen Filmkritik …“.

Begründung:

Die Sichtweise der Filmkritik, die viel zur Bewerbung und Verbreitung deutscher Filme beiträgt, sollte berücksichtigt werden. Oftmals erfolgen Sichtung und Bewertung deutscher Filme auf Filmfestivals. Auch hier muss die Sichtweise auf Filmfestivals und Filmpreise sowie auf die deutsche Filmkritik zeitgemäßer werden und Berücksichtigung im FFG finden.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 77 Zuschauererfolg:

Neuformulierung (1):

„Bei Debutfilmen (im Sinne der Richtlinien im BKM) und Filmen mit niedrigen Herstellungskosten entspricht die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Berücksichtigt werden auch Aufführungen auf Festivals vor dem offiziellen Kinostart.“ ersetzt

„Bei Erstlingsfilmen und Filmen mit niedrigen Herstellungskosten entspricht die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Es sind nur solche Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen, die den marktüblichen Eintrittspreis bezahlt haben.“

Begründung:

Aufführungen auf Filmfestivals stellen ebenfalls eine relevante Auswertung von programmfüllenden Filmen dar. Allein in Deutschland existieren circa 400 Filmfestivals, die Teil der Auswertungskette sind und als solche berücksichtigt werden müssen. Auf Filmfestivals werden ebenfalls marktübliche Kinotickets erworben. Überdies tragen Filmfestivals zur Förderung der Film und der Kinokultur bei und zur Filmvermittlung. Sie erzielen eine hohe Werbewirkung beim Publikum und werden als Marketingtool für die spätere Kinoauswertung genutzt. Sie erreichen oftmals die erste internationale Wahrnehmung von deutschen Filmen und generieren ein breites Presseecho für den Film und die Filmschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Kapitel 6 § 91 Referenzförderung:

Neuformulierung (2):

„Die Referenzpunkte werden aus dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Für die Auszeichnung mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung erhält ein Film fünf Referenzpunkte.“

Begründung:

Die überproportional starke Gewichtung des FBW-Prädikates „besonders wertvoll“ muss korrigiert werden. In den letzten drei Jahren wurden mehr als ein Drittel der Referenzpunkte durch das FBW-Prädikat vergeben. Dies widerspricht der Intention der Erfolgsmessung durch die Festivalliste und dem Ziel, das Kino als kulturelle Praxis zu stärken. Auch die in § 2 (4) geforderte kulturelle Ausstrahlung des deutschen Films im Ausland würde durch eine entsprechende Gewichtung von Festivalteilnahmen und Preisen im Ausland erhöht. Der einzige Grund für einen Kurzfilm, ein FBW-Prädikat zu beantragen, besteht darin, Referenzpunkte zu sammeln, um Fördergelder zu erhalten. Somit ist der alleinige Zweck der Jury der FBW, zumindest was den Kurzfilm betrifft, als eine Art Vergabegremium der FFA zu fungieren. Dies widerspricht dem Gesetz dem Grundsatz nach. Im Gegensatz zu den Auswahlentscheidungen der Sichtungskommissionen von Festivals bringen die FBW-Prädikate keinen einzigen Kurzfilm in die Öffentlichkeit. Filme werden aber nicht für Jurys produziert, sondern für das Publikum. Grundsätzlich sollte überlegt werden, der FBW künftig eine andere Aufgabe zuzuweisen.

 

Kapitel 8 Abschnitt 2 § 127 Förderhilfen, Referenzpunkte:

Neuformulierung (1):

„Referenzförderung wird für den Verleih eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 41 bis 48 gewährt, wenn der Film innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erstaufführung in einem deutschen Kino 100 000 Referenzpunkte erreicht hat. Berücksichtigt werden auch Aufführungen auf Filmfestivals im Vorfeld des Kinostarts.“

ersetzt

„Referenzförderung wird für den Verleih eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 41 bis 48 gewährt, wenn der Film innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erstaufführung in einem deutschen Kino 100 000 Referenzpunkte erreicht hat.“

Begründung:

Aufführungen auf Filmfestivals stellen ebenfalls eine relevante Auswertung von programmfüllenden Filmen dar. Allein in Deutschland existieren Hunderte von Filmfestivals, die Teil der Auswertungskette sind und als solche berücksichtigt werden müssen. Überdies tragen Filmfestivals zur Förderung der Film- und der Kinokultur bei und zur Filmvermittlung. Sie erzielen eine hohe Werbewirkung beim Publikum und werden als Marketingtool für die spätere Kinoauswertung genutzt. Sie erreichen oftmals die erste internationale Wahrnehmung von deutschen Filmen und generieren ein breites Presseecho für den Film und die Filmschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

Neuformulierung (2):

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei national und international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Bei der Berücksichtigung des Zuschauererfolgs gelten die §§ 74 und 77 und bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die §§ 75 und 78 entsprechend“

ersetzt

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Bei der Berücksichtigung des Zuschauererfolgs gelten die §§ 74 und 77 und bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die §§ 75 und 78 entsprechend.“

Begründung:

Hier müssen unbedingt auch national relevante Filmfestivals und Preise berücksichtigt werden. Das Referenzsystem beruht noch auf einer Auflistung und einem Umfang an Filmfestivals aus einer Zeit, in der noch nicht fast 400 Festivals allein in Deutschland deutsche Produktionen präsentierten und die Bedeutung von Filmfestivals in der Auswertungskette gegeben war. Um die Vielfalt und der Menge an bedeutenden Filmfestivals gerecht zu werden, muss überdies die sogenannte Festivalliste der Richtlinie neu konzipiert und bearbeitet werden. Diese ist nicht mehr zeitgemäß und wird den aktuellen Bedingungen im Filmbereich nicht mehr gerecht.

 

Kapitel 9 Abschnitt 1 § 134 Kinoförderung:

Neuformulierung (1):

„zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos, insbesondere für analoges und digitales Abspiel, mit Blick auf die Durchführung von filmhistorischen Programmen und Filmfestivals, sowie zur Neuerrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient“

ersetzt

„zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie zur Neuerrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient“.

 

Begründung:

Unter Modernisierung und Verbesserung von Kinos sollte auch analoge Technik fallen. Um Filmgeschichte weiterhin präsentieren zu können, zur Durchführung von Filmfestivals und filmhistorischen Programmen geeignete Abspielorte bereitzustellen, werden weiterhin Kinos benötigt, die auch analoge Technik und generell gute technische Standards bieten.

Neuformulierung (6):

„zur Aufführung von Kurzfilmen und von programmfüllenden Kurzfilmangeboten für Kinos“ ersetzt

„zur Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino und von originären Kurzfilmprogrammen für Kinos“.

 

Begründung: zeitgemäßere Formulierung

Neuaufnahme:

„8. für Fortbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, die kulturelle Praxis Kino in ihrem gesamten analogen und digitalen Spektrum sicherzustellen, insbesondere bei der Gründung und Existenzsicherung von Kinos, der Fortschreibung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Bereich Vorführung und Programmierung, etwa im Umgang mit Archivkopien, sowie zur Durchführung von Festivals.“

Begründung:

Fortbildung dürfte der Schlüssel zur Zukunft der Kinos sein, nicht nur zur Sicherung von Qualitätsstandards, sondern vor allem auch für Filmvermittlung und Wissenstransfer, die Beförderung des technologischen Fortschritts, die Entwicklung neuer Strategien für Programmarbeit/Kuration und Marketing sowie zur Durchführung von Filmfestivals und filmhistorischen Programmen.

 

Kapitel 9 Abschnitt 2 § 138 Förderhilfen:

Neuaufnahme:

„3. Einen Referenzpunkt pro Besucherin oder Besucher erhalten Kinos, die mindestens 20 Prozent ihrer Besucherinnen oder Besucher mit filmhistorischen Werken erwirtschaften, die im 19. und 20. Jahrhundert produziert wurden“.

Begründung:

Das Filmerbe muss gesichert, aber auch öffentlich präsentiert werden, etwa auf Filmfestivals (u.a. Retrospektiven). Dazu sind Anreize im FFG erforderlich. Mittelbar profitieren also Kinos von der Durchführung von Filmfestivals.

 

Kapitel 10 § 145 (2) Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes:

Neuformulierung:

„Förderhilfen dürfen nur gewährt werden für die Digitalisierung von Filmen im Sinne der §§ 41 bis 48 zum Zweck der weiteren Auswertung dieser Filme. Hierbei können auch zur Aufführung im Kino geeignete programmfüllende und nicht programmfüllende filmhistorische Werke berücksichtigt werden sowie generell auch ausländische Filme in deutschen Archiven und Sammlungen von besonderer filmhistorischer Bedeutung.“

Begründung:

Ziel muss die Ausweitung der Kinoauswertungen sein, etwa durch Filmfestivals. Das Filmerbe muss gesichert, aber auch öffentlich präsentiert werden. Dazu sind Anreize im FFG erforderlich.

Neuaufnahme:

„Bei Filmen, die analog entstanden sind, muss mindestens eine analoge Kopie für den Verleih hinterlegt und ggf. das Negativ einem Archiv des Kinemathekenverbunds übergeben werden.“ Begründung: Aus konservatorischer Sicht müssen analoge Filme auch analog gesichert werden und abspielbar sein.

Neuaufnahme:

„Geförderte Vorhaben müssen mit unkomprimierten Kopien zu aktuellen marktüblichen Verleihkonditionen für deutsche Kinos in Archiven deponiert werden.“

Begründung:

Das Filmerbe muss gesichert, aber auch öffentlich präsentiert werden und abspielbar sein. Dazu sind Anreize im FFG erforderlich.

Stellungnahme Filmförderungsgesetz (FFG) AG Filmfestival (Juli 2019)

 

Präambel

Allein in Deutschland gibt es circa 400 Filmfestivals, weltweit sind es mehrere Tausend. Sie sind Teil des Auswertungsfensters fast jeden deutschen Films. Sie sind eine in Umfang und Wirkung ernstzunehmende Auswertung deutscher Filme im Kino und ihr Anteil an der Kinoauswertung wird sich in den nächsten Jahren sogar noch erhöhen. Im Gegensatz zu den Zuschauerzahlen im Kino verzeichnen Filmfestivals – zumindest Erhebungen der FFA zufolge – eine zunehmende Publikums- Nachfrage: „Kino-Sonderformen (u. a. Filmfeste, Open-Air- und kommunale Kinos) haben im letzten Jahr sowohl bei Umsatz und Tickets als auch im Bestand kräftiger zugelegt als der Kinomarkt insgesamt.“ (Juli 2018)

Im Bemühen, die Kinoauswertung deutscher Filme attraktiver zu machen, kommt Filmfestivals eine zentrale Rolle zu. Filmfestivals begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung. Die Novellierung des FFG muss daher die Frage beantworten, wie das Kino als Auswertungsort von Filmen aufgewertet werden kann und welchen Stellenwert das Kino/Filmfestivals im Sinne der kulturellen Praxis Kino im Spektrum der Auswertungszusammenhänge künftig noch einnehmen soll. Überdies tragen Filmfestivals zur sozialen Aufwertung von Kinoräumen erheblich bei und in der Folge profitieren Kinos mittelbar von der Durchführung von Filmfestivals. Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes aber wurde die Stimme der Filmfestivals bislang nicht gehört. Filmfestivals müssen im FFG künftig eigenständig stärker berücksichtigt werden, auch wenn ihre Sichtweise mit den Herstellern und Kinobetreibern viele Berührungspunkte aufweist.

Wir bitten daher nachfolgende Vorschläge bei der Novellierung umzusetzen und in Betracht zu ziehen:

Kapitel 1 § 1 Filmförderungsanstalt:

Ergänzung (1):

„ … die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films und Filmabspiels …“.

(1) Die Filmförderungsanstalt fördert als bundesweit tätige Filmförderungseinrichtung die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films und Filmabspiels als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Begründung: Aufwertung von Filmfestivals und Kinos als Abspielort in Qualität und Umfang.

 

Kapitel 1 § 2 Aufgaben der Filmförderungsanstalt:

Neuformulierung (1):

„Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu ergreifen sowie die kulturelle Praxis Kino zu erhalten und zu entwickeln“

ersetzt

„Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft einschließlich des Abspiels von Filmen durchzuführen“.

Begründung:

Aufwertung von Filmfestivals und Kinos als Abspielort in Qualität und Umfang. Filmfestivals begreifen sich als Teil der Filmwirtschaft sowie der kulturellen Praxis Kino und ihrer Vermittlung.

Neuformulierung (3):

„Digitalisierung sowie Sicherung von Kopien und Negativen zum Zweck des Erhalts und der Zugänglichmachung des Filmerbes zu unterstützen“

ersetzt

„die Digitalisierung zum Zweck des Erhalts und der Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu unterstützen“.

Begründung:

Erweiterung des Spektrums im Abspiel filmhistorischer Werke, etwa durch filmhistorische Programme oder Filmfestivals. Überdies müssen aus konservatorischer Sicht analoge Filme auch analog gesichert werden. Große Teile der Filmgeschichte sind noch nicht digitalisiert. Filmfestivals tragen u.a. mit ihren Retrospektiven zur Filmbildung und zur regelmäßigen Vorführung von Filmerbe bei. Da das Filmerbe nicht vollständig und in ausreichend guter Qualität digital gesichert ist, müssen die Bestände analog gesichert werden, um Filmgeschichte zu erhalten und Gesamtwerke von Filmschaffenden weiterhin präsentieren zu können und weitere Möglichkeiten zu schaffen ältere Werke des deutschen Filmerbes aufführen zu können.

 

Kapitel 2 Abschnitt 2 § 6 Verwaltungsrat:

Neuformulierung Abschnitt (1):

  1. „Der Verwaltungsrat besteht aus 39 Mitgliedern.“
  2. „zwei Mitglieder durch den Verband der Filmverleiher und ein Mitglied der AG Verleih,“

Ergänzung um 21.:

„je ein Mitglied durch a) Verband der deutschen Filmkritik und b) dem Kinematheksverband.“

Neuformulierung (2):

„In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7, 10 bis 14 sowie 20 und 21 muss jeweils mindestens eine Frau benannt werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn dadurch der Anteil von Männern und Frauen im Verwaltungsrat insgesamt angeglichen wird. Neben der paritätischen Besetzung ist ebenfalls auf eine diverse Besetzung zu achten.

Begründung:

Sämtliche Gremien und Kommissionen der FFA sollten geschlechterparitätisch besetzt sein. Ebenso ist neben der Geschlechterparität gleichermaßen auf Diversität zu achten

 

Kapitel 2 Abschnitt 2 § 10 Ausschüsse:

„Der Verwaltungsrat kann Ausschüsse bilden, wenn dem eine Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder zustimmt. Jeder Ausschuss besteht aus fünf bis 15 Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats. Die gewählten Personen müssen jeweils zu gleichen Teilen Frauen und Männer sein. Hierbei sind die Verbände lt. § 6 (1) 5a, 13 und 14 ausreichend zu berücksichtigen.

Ergänzung (1):

„Die gewählten Personen müssen jeweils zu gleichen Teilen Frauen und Männer sein.“

Ergänzung (1):

„Hierbei sind die Verbände lt. § 6 (1) 5a, 13 und 14 ausreichend zu berücksichtigen.“ Begründung: Gemäß (1) Satz 2 sollen Ausschüsse jeweils nur aus fünf bis 15 Personen bestehen. Nachvollziehbar ist, dass mit einer Beschränkung eine hohe Effizienz der Ausschussarbeit sichergestellt werden soll. Allerdings sehen wir die Gefahr, dass kleinere Verbände und somit die Verbände der Kreativen bzw. die von ihnen gestellten Mitglieder des Verwaltungsrats nicht mehr die Möglichkeit haben werden, sich einzubringen.

 

Kapitel 2 Abschnitt 3 § 12 Präsidium:

Ergänzung (1):

„Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern. Die gewählten Personen müssen mindestens zur Hälfte weiblich sein.

Ergänzung (2):

„Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Die oder der Vorsitzende wird der sie bzw. ihn entsendenden Institution auf die dieser zur Verfügung stehenden Zahl von Präsidiumsmitgliedern angerechnet.

Ergänzung (2) 3.:

„zwei vom Verwaltungsrat mit der Mehrheit der Stimmen gewählte Mitglieder aus dem Kreis der von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, dem Bundesverband Regie, der AG Kurzfilm, dem Verband der deutschen Filmkritik und dem Verband Deutscher Drehbuchautoren für den Verwaltungsrat benannten Vertreterinnen und Vertreter auf gemeinsamen Vorschlag dieser Organisationen.

Begründung:

Aufwertung von Filmfestivals und Kinos als Abspielort.

 

Kapitel 2 Abschnitt 5 § 23 Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung:

Neuformulierung (5):

„Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung (1) Die im Verwaltungsrat vertretenen Verbände der Kinowirtschaft schlagen mindestens jeweils zwei Personen für die Wahl vor. Ein Verband muss jeweils genauso viele Frauen wie Männer vorschlagen. Ist die Anzahl der vorgeschlagenen Personen ungerade, darf das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern jeweils nur eine Person betragen.

(2) Die nach Absatz 1 vorgeschlagenen Personen müssen über maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung in der Kinowirtschaft mit kaufmännischer Verantwortung verfügen und auf dem Gebiet des Filmwesens sachkundig sein. Näheres zur erforderlichen Expertise der vorgeschlagenen Personen regelt die Satzung.

(3) Aus den nach Absatz 1 vorgeschlagenen Personen wählt und bestellt der Verwaltungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder für den Zeitraum von drei Jahren (Amtszeit) fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern der Kommission für Kinoförderung und fünf Personen zu deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. In beiden Fällen jeweils mindestens ein Mitglied pro im Verwaltungsrat vertretenen Verband der Kinowirtschaft.

(4) Unter den nach Absatz 3 gewählten ordentlichen Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern müssen jeweils mindestens eine Frau und mindestens ein Mann sein. Ebenso ist neben der Geschlechterparität gleichermaßen auf Diversität zu achten

Begründung:

Gerade nicht-gewerbliche und Kommunale Kinos garantieren die Präsenz deutscher Filme und von alternativen Präsentationen in der Öffentlichkeit, etwa von Filmfestivals. Ihre Erfahrungen sind unverzichtbar. Daher muss sichergestellt werden, dass diese dauerhaft in der Kommission zur Kinoförderung vertreten sind.

 

Kapitel 4 Abschnitt 2 § 46 nicht förderfähige Filme:

Neuformulierung:

„Förderhilfen dürfen nicht gewährt werden, wenn der Referenzfilm, der neue Film oder das Filmvorhaben verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten.“

Begründung:

Die Formulierung „von geringer Qualität“ setzt ein unbestimmbares Qualitätsurteil voraus. Im Grunde handelt es sich hier um eine regulatorisch nicht definierte Vetofunktion des Präsidiums der FFA. Man kann die Bestimmung mit einem allgemeinen, aber vollkommen ausreichenden Verweis auf die Gesetzeslage abkürzen. Im Übrigen stehen die Rechtsnormen des Grundgesetzes ohnehin über dem FFG.

 

Kapitel 4 Abschnitt 4 § 53 Sperrfristen:

Neuformulierung:

„(4) Auch nach Beendigung der Sperrfrist hat ein geförderter Film vom Rechteinhaber in einem kinogeeigneten Format über einen Zeitraum von mindestens 5 (alternativ: 10) Jahren verfügbar gehalten zu werden (DCP, 35mm).“

Begründung:

Geförderte Filme müssen dauerhaft für den Kinoeinsatz verfügbar sein. Leider bieten einige Verleiher mit Erscheinen des Films nur noch Blu-rays an. Dies ist keine ausreichende Kino also Abspielqualität für Filmfestivals und Kinos. Die kinogeeignete Verfügbarkeit im o.g. Zeitraum zu gewährleisten obliegt dem Rechteninhaber. Danach geht diese Verantwortung an das Bundesarchiv- Filmarchiv über.

 

Kapitel 5 Abschnitt 1 § 59 Projektfilmförderung:

Neuformulierung (1):

„Projektfilmförderung kann gewährt werden, wenn ein Filmvorhaben einen programmfüllenden Film erwarten lässt, der besonders geeignet erscheint, die künstlerische Qualität oder Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Es sollen Filmvorhaben aller Art gefördert werden, darunter in angemessenem Umfang auch Projekte von Nachwuchskräften und Kinderfilmprojekte“

ersetzt

„Projektfilmförderung kann gewährt werden, wenn ein Filmvorhaben einen programmfüllenden Film erwarten lässt, der besonders geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Es sollen Filmvorhaben aller Art gefördert werden, darunter in angemessenem Umfang auch Projekte von talentierten Nachwuchskräften, Kinderfilmprojekte, die auf Originalstoffen beruhen, und Projekte, die auch zur Ausstrahlung im Fernsehen geeignet sind.“

Begründung:

Aufwertung der Qualität, zeitgemäßere Formulierung.

Neuformulierung (2):

„Bei Filmvorhaben, die einen nicht programmfüllenden Film mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten erwarten lassen, kann der Vorstand auf Antrag Ausnahmen von der Voraussetzung zulassen, dass der Film programmfüllend sein muss, wenn die voraussichtliche künstlerische Qualität des Werks dies rechtfertigt

ersetzt

„Bei Filmvorhaben, die einen nicht programmfüllenden Film mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten erwarten lassen, kann der Vorstand auf Antrag Ausnahmen von der Voraussetzung zulassen, dass der Film programmfüllend sein muss, wenn die Gesamtwürdigung des Films dies rechtfertigt.“ Begründung: Aufwertung der Qualität, zeitgemäßere Formulierung.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 73 Förderhilfen, Referenzpunkte:

Neuformulierung (2):

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei national und international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt.“

ersetzt

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt.“

Begründung:

Hier müssen unbedingt auch national relevante Filmfestivals und Preise berücksichtigt werden. Das Referenzsystem beruht noch auf einer Auflistung und einem Umfang an Filmfestivals aus einer Zeit, in der noch nicht fast 400 Festivals allein in Deutschland deutsche Produktionen präsentierten und die Bedeutung von Filmfestivals in der Auswertungskette gegeben war. Um die Vielfalt und der Menge an bedeutenden Filmfestivals gerecht zu werden, muss überdies die sogenannte Festivalliste der Richtlinie neu konzipiert und bearbeitet werden. Diese ist nicht mehr zeitgemäß und wird den aktuellen Bedingungen im Filmbereich nicht mehr gerecht.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 74 Zuschauererfolg:

Neuformulierung (1):

„Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Berücksichtigt werden auch Aufführungen auf Festivals vor dem offiziellen Kinostart.“

ersetzt

„Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Es sind nur solche Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen, die den marktüblichen Eintrittspreis bezahlt haben.“

Begründung:

Aufführungen auf Filmfestivals stellen ebenfalls eine relevante Auswertung von programmfüllenden Filmen dar. Allein in Deutschland existieren circa 400 Filmfestivals, die Teil der Auswertungskette sind und als solche berücksichtigt werden müssen. Überdies tragen Filmfestivals zur Förderung der Film- und der Kinokultur bei und zur Filmvermittlung. Sie erzielen eine hohe Werbewirkung beim Publikum und werden als Marketingtool für die spätere Kinoauswertung genutzt. Sie erreichen oftmals die erste internationale Wahrnehmung von deutschen Filmen und generieren ein breites Presseecho für den Film und die Filmschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 75 Erfolge bei Festivals und Preise:

Ergänzung (3.):

„… sowie die Auszeichnung mit dem Preis der deutschen Filmkritik …“.

Begründung:

Die Sichtweise der Filmkritik, die viel zur Bewerbung und Verbreitung deutscher Filme beiträgt, sollte berücksichtigt werden. Oftmals erfolgen Sichtung und Bewertung deutscher Filme auf Filmfestivals. Auch hier muss die Sichtweise auf Filmfestivals und Filmpreise sowie auf die deutsche Filmkritik zeitgemäßer werden und Berücksichtigung im FFG finden.

 

Kapitel 5 Abschnitt 2 § 77 Zuschauererfolg:

Neuformulierung (1):

„Bei Debutfilmen (im Sinne der Richtlinien im BKM) und Filmen mit niedrigen Herstellungskosten entspricht die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Berücksichtigt werden auch Aufführungen auf Festivals vor dem offiziellen Kinostart.“ ersetzt

„Bei Erstlingsfilmen und Filmen mit niedrigen Herstellungskosten entspricht die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung in einem Kino im Inland gegen Entgelt. Es sind nur solche Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen, die den marktüblichen Eintrittspreis bezahlt haben.“

Begründung:

Aufführungen auf Filmfestivals stellen ebenfalls eine relevante Auswertung von programmfüllenden Filmen dar. Allein in Deutschland existieren circa 400 Filmfestivals, die Teil der Auswertungskette sind und als solche berücksichtigt werden müssen. Auf Filmfestivals werden ebenfalls marktübliche Kinotickets erworben. Überdies tragen Filmfestivals zur Förderung der Film und der Kinokultur bei und zur Filmvermittlung. Sie erzielen eine hohe Werbewirkung beim Publikum und werden als Marketingtool für die spätere Kinoauswertung genutzt. Sie erreichen oftmals die erste internationale Wahrnehmung von deutschen Filmen und generieren ein breites Presseecho für den Film und die Filmschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Kapitel 6 § 91 Referenzförderung:

Neuformulierung (2):

„Die Referenzpunkte werden aus dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Für die Auszeichnung mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung erhält ein Film fünf Referenzpunkte.“

Begründung:

Die überproportional starke Gewichtung des FBW-Prädikates „besonders wertvoll“ muss korrigiert werden. In den letzten drei Jahren wurden mehr als ein Drittel der Referenzpunkte durch das FBW-Prädikat vergeben. Dies widerspricht der Intention der Erfolgsmessung durch die Festivalliste und dem Ziel, das Kino als kulturelle Praxis zu stärken. Auch die in § 2 (4) geforderte kulturelle Ausstrahlung des deutschen Films im Ausland würde durch eine entsprechende Gewichtung von Festivalteilnahmen und Preisen im Ausland erhöht. Der einzige Grund für einen Kurzfilm, ein FBW-Prädikat zu beantragen, besteht darin, Referenzpunkte zu sammeln, um Fördergelder zu erhalten. Somit ist der alleinige Zweck der Jury der FBW, zumindest was den Kurzfilm betrifft, als eine Art Vergabegremium der FFA zu fungieren. Dies widerspricht dem Gesetz dem Grundsatz nach. Im Gegensatz zu den Auswahlentscheidungen der Sichtungskommissionen von Festivals bringen die FBW-Prädikate keinen einzigen Kurzfilm in die Öffentlichkeit. Filme werden aber nicht für Jurys produziert, sondern für das Publikum. Grundsätzlich sollte überlegt werden, der FBW künftig eine andere Aufgabe zuzuweisen.

 

Kapitel 8 Abschnitt 2 § 127 Förderhilfen, Referenzpunkte:

Neuformulierung (1):

„Referenzförderung wird für den Verleih eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 41 bis 48 gewährt, wenn der Film innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erstaufführung in einem deutschen Kino 100 000 Referenzpunkte erreicht hat. Berücksichtigt werden auch Aufführungen auf Filmfestivals im Vorfeld des Kinostarts.“

ersetzt

„Referenzförderung wird für den Verleih eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 41 bis 48 gewährt, wenn der Film innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erstaufführung in einem deutschen Kino 100 000 Referenzpunkte erreicht hat.“

Begründung:

Aufführungen auf Filmfestivals stellen ebenfalls eine relevante Auswertung von programmfüllenden Filmen dar. Allein in Deutschland existieren Hunderte von Filmfestivals, die Teil der Auswertungskette sind und als solche berücksichtigt werden müssen. Überdies tragen Filmfestivals zur Förderung der Film- und der Kinokultur bei und zur Filmvermittlung. Sie erzielen eine hohe Werbewirkung beim Publikum und werden als Marketingtool für die spätere Kinoauswertung genutzt. Sie erreichen oftmals die erste internationale Wahrnehmung von deutschen Filmen und generieren ein breites Presseecho für den Film und die Filmschaffenden auf nationaler und internationaler Ebene.

Neuformulierung (2):

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei national und international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Bei der Berücksichtigung des Zuschauererfolgs gelten die §§ 74 und 77 und bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die §§ 75 und 78 entsprechend“

ersetzt

„Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Bei der Berücksichtigung des Zuschauererfolgs gelten die §§ 74 und 77 und bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die §§ 75 und 78 entsprechend.“

Begründung:

Hier müssen unbedingt auch national relevante Filmfestivals und Preise berücksichtigt werden. Das Referenzsystem beruht noch auf einer Auflistung und einem Umfang an Filmfestivals aus einer Zeit, in der noch nicht fast 400 Festivals allein in Deutschland deutsche Produktionen präsentierten und die Bedeutung von Filmfestivals in der Auswertungskette gegeben war. Um die Vielfalt und der Menge an bedeutenden Filmfestivals gerecht zu werden, muss überdies die sogenannte Festivalliste der Richtlinie neu konzipiert und bearbeitet werden. Diese ist nicht mehr zeitgemäß und wird den aktuellen Bedingungen im Filmbereich nicht mehr gerecht.

 

Kapitel 9 Abschnitt 1 § 134 Kinoförderung:

Neuformulierung (1):

„zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos, insbesondere für analoges und digitales Abspiel, mit Blick auf die Durchführung von filmhistorischen Programmen und Filmfestivals, sowie zur Neuerrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient“

ersetzt

„zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie zur Neuerrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient“.

 

Begründung:

Unter Modernisierung und Verbesserung von Kinos sollte auch analoge Technik fallen. Um Filmgeschichte weiterhin präsentieren zu können, zur Durchführung von Filmfestivals und filmhistorischen Programmen geeignete Abspielorte bereitzustellen, werden weiterhin Kinos benötigt, die auch analoge Technik und generell gute technische Standards bieten.

Neuformulierung (6):

„zur Aufführung von Kurzfilmen und von programmfüllenden Kurzfilmangeboten für Kinos“ ersetzt

„zur Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino und von originären Kurzfilmprogrammen für Kinos“.

 

Begründung: zeitgemäßere Formulierung

Neuaufnahme:

„8. für Fortbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, die kulturelle Praxis Kino in ihrem gesamten analogen und digitalen Spektrum sicherzustellen, insbesondere bei der Gründung und Existenzsicherung von Kinos, der Fortschreibung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Bereich Vorführung und Programmierung, etwa im Umgang mit Archivkopien, sowie zur Durchführung von Festivals.“

Begründung:

Fortbildung dürfte der Schlüssel zur Zukunft der Kinos sein, nicht nur zur Sicherung von Qualitätsstandards, sondern vor allem auch für Filmvermittlung und Wissenstransfer, die Beförderung des technologischen Fortschritts, die Entwicklung neuer Strategien für Programmarbeit/Kuration und Marketing sowie zur Durchführung von Filmfestivals und filmhistorischen Programmen.

 

Kapitel 9 Abschnitt 2 § 138 Förderhilfen:

Neuaufnahme:

„3. Einen Referenzpunkt pro Besucherin oder Besucher erhalten Kinos, die mindestens 20 Prozent ihrer Besucherinnen oder Besucher mit filmhistorischen Werken erwirtschaften, die im 19. und 20. Jahrhundert produziert wurden“.

Begründung:

Das Filmerbe muss gesichert, aber auch öffentlich präsentiert werden, etwa auf Filmfestivals (u.a. Retrospektiven). Dazu sind Anreize im FFG erforderlich. Mittelbar profitieren also Kinos von der Durchführung von Filmfestivals.

 

Kapitel 10 § 145 (2) Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes:

Neuformulierung:

„Förderhilfen dürfen nur gewährt werden für die Digitalisierung von Filmen im Sinne der §§ 41 bis 48 zum Zweck der weiteren Auswertung dieser Filme. Hierbei können auch zur Aufführung im Kino geeignete programmfüllende und nicht programmfüllende filmhistorische Werke berücksichtigt werden sowie generell auch ausländische Filme in deutschen Archiven und Sammlungen von besonderer filmhistorischer Bedeutung.“

Begründung:

Ziel muss die Ausweitung der Kinoauswertungen sein, etwa durch Filmfestivals. Das Filmerbe muss gesichert, aber auch öffentlich präsentiert werden. Dazu sind Anreize im FFG erforderlich.

Neuaufnahme:

„Bei Filmen, die analog entstanden sind, muss mindestens eine analoge Kopie für den Verleih hinterlegt und ggf. das Negativ einem Archiv des Kinemathekenverbunds übergeben werden.“ Begründung: Aus konservatorischer Sicht müssen analoge Filme auch analog gesichert werden und abspielbar sein.

Neuaufnahme:

„Geförderte Vorhaben müssen mit unkomprimierten Kopien zu aktuellen marktüblichen Verleihkonditionen für deutsche Kinos in Archiven deponiert werden.“

Begründung:

Das Filmerbe muss gesichert, aber auch öffentlich präsentiert werden und abspielbar sein. Dazu sind Anreize im FFG erforderlich.