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Die AG Filmfestival erhält Sitz im FFA Verwaltungsrat

Frankfurt am Main, 12. Dez. 2025 —

Mit der Verabschiedung des Filmförderungsgesetz am 19.12.2024 erhalten mit der AG Filmfestival und der AG Verleih zwei Verbände einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA, die den wichtigen Aspekt der Präsentation und Auswertung von Kinofilmen vertreten. Die AG Filmfestival betont seit ihrer Gründung 2019, dass das generelle Verhältnis zwischen Produktion- und Rezeptionsförderung noch unzureichend ausbalanciert ist. Der kulturelle Auftrag, der mit der Förderung einer Filmproduktion begründet wird, ist für den Festivalverband erst erfüllt, wenn diese Filme vom Publikum gesehen werden können. Das Kino als Kultur- und Abspielort von gesellschaftsrelevanter Filmkultur ist ein zentraler Faktor für die Präsenz, die Vermittlung und den Diskurs auch über demokratische Grundwerte. Die Filmfestivals sind bundesweit dafür ein wichtiger Garant.

Bürokratieabbau und Effizienz durch das Filmförderungsgesetz

Mit dem jetzt vorliegenden Filmförderungsgesetz (FFG) wird das Fördersystem grundlegend neu aufgestellt. Die Förderkommissionen werden in weiten Teilen abgeschafft und durch eine Referenzförderung abgelöst. Das schafft vor allem für die filmproduzierende Branche mehr Transparenz und ermöglicht eine bessere Planbarkeit durch ein schnelleres Verfahren bei den Förderungen. Autor*innen und Regisseur*innen werden durch die Referenzförderung zudem erstmalig am Erfolg der Filme beteiligt. Zur neuen Effizienz der Filmförderung trägt auch die Umgestaltung der Filmförderanstalt (FFA) bei. Ihre Selbstverwaltung wird gestärkt, sodass sie zukünftig schneller, flexibler und gezielter auf Marktveränderungen reagieren kann. Die Stärkung des Verwaltungsrats ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Entscheidung.

Die Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetz als Spielball des Wahlkampfs

Nach der hitzigen und von persönlichen Kränkungen bestimmten Bundestagsdebatte zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am vergangenen Montag, konnte die nötige Mehrheit für die Abstimmung im Bundestag nur noch erreicht werden, weil in letzter Minute Abstriche von der ursprünglichen Vorlage des gründlich überarbeiteten FFG-Entwurfs getätigt wurden: Die Streichung des neu geplanten Diversitätsbeirates wurde von der FDP als Bedingung zur Zustimmung verlangt und stellt einen nicht nur für die AG Filmfestival nicht nachvollziehbaren Schritt hinter den Standards der Länderförderungen dar. Bei den möglichen Ersatzleistungen der Einzahler wurden die Medialeistungen von 12,5% auf 15% erhöht; das verringert den für alle Produzierenden wichtigen Referenzpunktwert um 15%.

Über das neue Filmförderungsgesetz hinaus: Filmfestival müssen stärker gefördert werden

Der Bundesrat betont in einer früheren Stellungnahme zur Novellierung des FFG vom 05.07.2024 / Drucksache 238/24 (Beschluss): …‘Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform im Sinne einer breiter aufge­stellten, Kriterien geleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM für erforderlich’…. Die AG Filmfestival fordert eine kriterienbasierte kulturelle Förderung und damit verbunden, die Umsetzung der bereits zugesagten bundesweiten Studie, um die kulturelle und wirtschaftliche Wirkung der Filmfestivals in der Filmvermittlung und Auswertung zu ermitteln und weitere Potentiale und geografische Fehlstellen zu erken­nen. Die ausreichende Unterstützung für die Präsenz von Filmkultur im Kino und auf Festivals muss bei den weiteren Reformbemühungen der deutschen Filmförderung ins Zentrum rücken.

Ansprechpartner*in der AG Filmfestival für diese Pressemitteilung:

Daniel Sponsel

Dieter Krauß

vorstand[at]ag-filmfestival.de

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